GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen
terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben
Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 22. Februar 2023 vor dem
Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin Anklage gegen
den syrischen Staatsangehörige Ahmad H. I erhoben.
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, eine schwere staatsgefährdende
Gewalttat vorbereitet und sich mitgliedschaftlich in einer terroristischen
Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben (§ 89a Abs. 2a StGB, §§ 129a Abs. 1
Nr. 1, 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Daneben werden ihm Verstöße gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 7 KrWaffKontrG) und das
Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, Abs. 3 Nr. 2 lit. b WaffG, § 26 StGB)
vorgeworfen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender
Sachverhalt dargelegt:
Ahmad H. I. reiste im April 2019 über Griechenland und die Türkei nach Syrien
aus, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer
Staat (IS)“ anzuschließen. Er wollte sich zum Kämpfer ausbilden lassen und für
die Organisation an Kampfhandlungen oder Anschlägen beteiligen. Da ihm
Kampfeinsätze allerdings aufgrund einer Verletzung nicht möglich waren,
fungierte er als Ansprechpartner für mindestens zwei weibliche IS-Anhängerinnen,
die ihre Flucht aus einem kurdischen Lager planten. Seine ebenfalls zum IS
gehörende Ehefrau unterwies er im Umgang mit einem Sturmgewehr. Im Oktober 2019
kehrte Ahmad H. I. nach Deutschland zurück. Von hier aus verbreitete er
IS-Propagandamaterial und setzte seine Unterstützung für in Syrien inhaftierte
weibliche IS-Mitglieder fort. Über Mittelsmänner in Syrien erwarb er drei
Sturmgewehre und eine halbautomatische Schusswaffe mitsamt passenden Magazinen
und Munition, die er im Anschluss an seine geplante Rückkehr nach Syrien im
Kampf für den IS verwenden wollte.
Der Angeschuldigte wurde am 16. August 2022 festgenommen und befindet sich
seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 49 vom 16. August 2022
und Nr. 50 vom 17. August 2022).