Festnahme eines mutmaßlichen Terroristen

GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen
terroristischen Vereinigungen „Ahfad Al-Rasul-Brigaden (AR)“ und
„Islamischer Staat (IS)“

Karlsruhe : Die Bundesanwaltschaft hat heute (8. März 2023) aufgrund eines
Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. März 2023

den syrischen Staatsangehörigen Mohammad A.

in Wiesbaden festnehmen lassen. Zudem wurden dort die Wohnräume des
Beschuldigten durchsucht und an zwei weiteren Orten die Räumlichkeiten von zwei
nichtverdächtigen Personen. Eingesetzt waren Beamte des mit den Ermittlungen
beauftragten Bundeskriminalamtes sowie Polizeikräfte der Bundespolizei und des
Landes Hessen.

Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im
Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) in zwei
Fällen dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last
gelegt:

Mohammad A. gründete im Herbst 2012 in der syrischen Hauptstadt Damaskus eine
sogenannte Katiba, der bis zu 50 Kämpfer angehörten. Mit dieser bewaffneten
Kampfeinheit gliederte er sich im November 2012 in die ausländische
terroristische Vereinigung „Ahfad al-Rasul-Brigaden (AR)“ ein. Bei der AR
handelte es sich um einen rund 15.000 Mitglieder starken Militärverband, der
zwischen Sommer 2012 und Anfang 2014 existierte und den Sturz des syrischen
Regimes mit Waffengewalt herbeiführen wollte. Zur Erreichung ihres Ziels verübte
die AR wiederholt auch Sprengstoffattentate auf staatliche Einrichtungen in
Syrien. Der Beschuldigte plante und befehligte als Anführer seiner Katiba im
März 2013 einen Anschlag auf ein Gebäude der syrischen Sicherheitskräfte im
Damaszener Ortsteil Yarmouk.

Spätestens Ende 2013 lief Mohammad A. von der AR zum „Islamischen Staat (IS)“
über. Er legte öffentlich den Treueeid auf die Organisation ab und schloss sich
einer IS-Kampfeinheit an, die gegnerische Kämpfer entführte und hinrichtete. Der
Beschuldigte war ein Vertrauter eines der Anführer der Einheit und übte als
„Emir“ die Kontrolle über einen Checkpoint aus.

Mohammad A. wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der
Untersuchungshaft angeordnet hat.

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